Abrechnung nach Gutachten
Dem Geschädigten steht es frei sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner ( bzw. dessen Versicherung ) auf Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachten erstatten zu lassen. Dies ist die sogenannte fiktive Abrechnung. Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung vorzulegen